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   LG Leipzig, 05.09.2007 - 16 T 635/07   

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LG Leipzig, 05.09.2007 - 16 T 635/07 (https://dejure.org/2007,15938)
LG Leipzig, Entscheidung vom 05.09.2007 - 16 T 635/07 (https://dejure.org/2007,15938)
LG Leipzig, Entscheidung vom 05. September 2007 - 16 T 635/07 (https://dejure.org/2007,15938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelkonzentration in WEG-Verfahren nach dem 01.07.07

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3790
  • NZM 2007, 932
  • ZMR 2008, 331
  • BauR 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 220/75

    Anspruch auf Ersatz entgangener Dienste des verletzten Hauskindes

    Auszug aus LG Leipzig, 05.09.2007 - 16 T 635/07
    Neues Verfahrensrecht - neue gerichtliche Zuständigkeiten - finden grundsätzlich auch in bereits anhängigen Verfahren Anwendung, soweit Übergangsvorschriften nichts anderes bestimmen (vgl. BGH, FamRZ 1978, 22 FamRZ 7 ff. - m.w.N).
  • OLG München, 24.01.2008 - 32 AR 1/08

    Wohnungseigentumssache: Zuständiges Beschwerdegericht in Altverfahren

    Nachdem bis zum 30.6.2007 in WEG-Sachen als einziges Rechtsmittel die Beschwerde vorgesehen war, spricht auch der Wortlaut von § 72 Abs. 2 GVG dafür, dass mit der dortigen Zuständigkeitsregelung nur Streitigkeiten nach § 43 WEG n.F. gemeint sind (vgl. auch LG Konstanz, Beschluss vom 9.1.2008 - 62 T 134/07; Drasdo, NJW-Spezial 2008, 3; a.A. LG Leipzig, NZM 2007, 932).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Entgegen der Ansicht des LG Leipzig (Beschluss vom 5.9. 2007 - 16 T 635/07 - NJW 2007, 3791) ist aber die Zuständigkeit des sogenannten Konzentrationsgerichtes - in Baden das LG Karlsruhe - für die Verfahren, die nach den Bestimmungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durchzuführen sind, nicht gegeben.
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    Entgegen der Ansicht des LG Leipzig (Beschluss vom 5.9. 2007 - 16 T 635/07 - NJW 2007, 3791) ist aber die Zuständigkeit des sogenannten Konzentrationsgerichtes - in Baden das LG Karlsruhe - für die Verfahren, die nach den Bestimmungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durchzuführen sind, nicht gegeben (so bereits Beschluss der Kammer vom 9. Januar 2008 - 62 T 134/07 A - veröffentlich ibr-online.de mit Anm Riecke vom 16.01.2008).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2008 - 11 AR 1/08

    Wohnungseigentumssachen: Örtliche Zuständigkeit für die Beschwerdeverfahren in

    Entgegen der Annahme des Landgerichts Offenburg, die sich auf eine Entscheidung des LG Leipzig stützt ( NJW 2007, 3790 f.), ist durch § 72 Abs. 2 S. 1 GVG für die Beschwerdeverfahren in sogenannten Altverfahren, d.h. in vor dem 01.07.2007 beim Amtsgericht anhängigen Verfahren, nicht das Landgericht Karlsruhe als neues Konzentrationsgericht zuständig geworden, sondern es bleibt bei der ursprünglichen Zuständigkeit der den jeweiligen Amtsgerichten vorgeordneten Landgerichte, auch wenn - auf den ersten Blick missverständlich - von Beschwerdegericht gesprochen wird.
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